Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Le Salon Bisera
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Le Salon Bisera und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Le Salon Bisera nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, daß der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich Le Salon Bisera anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Le Salon Bisera sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei Le Salon Bisera. Im Verzugsfalle ist Le Salon Bisera berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Le Salon Bisera berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Le Salon Bisera ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.
Alle von Le Salon Bisera genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, daß ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Le Salon Bisera eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl Le Salon Bisera diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird Le Salon Bisera an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, daß der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von Le Salon Bisera nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Le Salon Bisera nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn Le Salon Bisera nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird Le Salon Bisera die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von Le Salon Bisera liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich Le Salon Bisera zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht Le Salon Bisera aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Le Salon Bisera verläßt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Le Salon Bisera aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Le Salon Bisera. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Le Salon Bisera stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und Le Salon Bisera auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an Le Salon Bisera abgetreten . Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde Le Salon Bisera unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Le Salon Bisera unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, daß der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und Le Salon Bisera dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Le Salon Bisera bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, Le Salon Bisera alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet Le Salon Bisera insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 5.000,00. Le Salon Bisera haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Le Salon Bisera haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muß sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und daß der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, daß diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
6. Gewährleistung
Le Salon Bisera gewährleistet, daß die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde Le Salon Bisera unverzüglich schriftlich zu melden.
Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Le Salon Bisera Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, daß der Kunde den vollen Nachweis führt, daß die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche änderungen verursacht worden sind und daß die Mängelbeseitigung durch die änderung nicht erschwert wird.
Le Salon Bisera kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, Le Salon Bisera die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es Le Salon Bisera nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, daß er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.
7. Software
Le Salon Bisera garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, daß von der Le Salon Bisera gelieferte Software im wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich Le Salon Bisera vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung dem Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, daß die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß Le Salon Bisera bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Le Salon Bisera behält sich vor, auch nach Lieferung änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
8. Vertraulichkeit
Le Salon Bisera und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Datenschutz
Der Kunde stellt sicher, daß die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände dem jeweiligen Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetz sowie den jeweils geltenden Datenschutzsondervorschriften genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung, Veränderung, übermittlung und Löschung von Daten und Datenbeständen. Le Salon Bisera stellt sicher, daß er im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Im Einzelfall stimmt sich Le Salon Bisera mit dem vom Kunden zu benennenden Verantwortlichen für die Datensicherheit (Datenschutzbeauftragter) ab. Le Salon Bisera stellt sicher, daß alle von ihm beauftragten Personen eine Verpflichtungserklärung im Rahmen von §5 BDSG abgegeben haben und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen Informationen als vertraulich zu behandeln und unbefristet geheim zu halten.
10. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksam-keit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit Le Salon Bisera nur mit schriftlicher Einwilligung der Le Salon Bisera abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sitz der Le Salon Bisera, Wiesbaden
12. Geltungsrecht
Es gilt deutsches Recht.